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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht in Deutschland befasst sich mit den Rechten und Pflichten, die sich durch Vereinigung von Personen zu Gesellschaften ergeben und daraus ein Rechtsgeschäft entsteht. Das ist zum Beispiel bereits der Fall, wenn sich zwei natürliche Personen zu einer GbR vereinen oder auch wenn eine GmbH oder AG gegründet wird. Auf übergeordneter Ebene sind auch die EU-Staaten eine solche Vereinigung, für die das Gesellschaftsrecht zutrifft. Wenn Sie momentan eine Gesellschaft gründen oder einen fachkundigen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Ihrem Unternehmen benötigen, sind Sie in unserem 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber bestens aufgehoben.

Gesellschaftsrecht: Definition

Gesellschaftsrecht
© kzenon - istockphotos.com

Beginnen wir mit einer Definition des Begriffes Gesellschaftsrecht zur ersten Einordnung: Als Gesellschaftsrecht wird ein Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den gesetzlichen Pflichten und Rechten von privatrechtlichen Vereinigungen befasst. Wettbewerbsrechtliche Aspekte spielen in diesen Bereich ebenso hinein, wie Handelsrecht, Haftung, Vertragsrecht, strafrechtliche Belange oder die Feinheiten der vielen verschiedenen Rechtsformen, die in Deutschland Grundlage eines Unternehmens sein können.

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Von GbR bis AG – eigentlich kann jedes Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht gebrauchen. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie sich um einen versierten Fachanwalt bemühen. Den im Jahre 2007 eingeführten Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ tragen nur solche Anwälte, die speziell und ganz besonders tief gehend auf ihrem Fachgebiet ausgebildet wurden und sich auch regelmäßig fortbilden. Entsprechend ist ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht besonders qualifiziert, Sie und Ihr Unternehmen in entsprechenden Rechtsfragen zu beraten.



Gut für jedes Unternehmen

Das ist lohnenswert und auch empfehlenswert für jedes Unternehmen, sei es ein eben gegründetes Start-Up oder lange bestehendes Familienunternehmen. In jeder Unternehmensphase können gesellschaftsrechtliche Fragen oder Probleme aufkommen, mit denen Sie am besten einen seriösen, fachkundigen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Ihrer Nähe beauftragen. Er berät Sie am Anfang eines Unternehmens, beispielsweise zur Rechtsformwahl, kennt die Unterschiede dieser Rechtsformen, die Formalitäten von Unternehmensverbindungen und ist äußerst versiert im Vertragsrecht. Und das ist noch längst nicht alles, was ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen übernehmen kann.

Was macht ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht?

Nach der Fachanwaltsordnung muss ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht folgende Themengebiete tief gehend abdecken können:

Zudem hat der Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Berührungspunkte mit den Rechtsgebieten Strafrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht und in diesen nach Fachanwaltsordnung ebenso besondere Kenntnisse nachzuweisen.

Alltagsgeschäft für den Fachanwalt

Sollten Sie als Unternehmen, bzw. für Ihr Unternehmen einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigen, nimmt dieser Ihre Rechte und Pflichten als Unternehmer in den Fokus und wird dabei in folgenden Bereichen tätig:

  • Unternehmensgründung / Start-Ups
  • GmbH-Recht
  • Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Erstellung von Verträgen aller Art
  • eCommerce
  • Rechtlich „wasserdichte“ Gestaltung von Online-Shop-Gestaltung
  • Rechtsstreitigkeiten mit Vertragspartnern
  • Wettbewerbsrecht
  • Prozessführung
  • Prozessfinanzierung
  • Versammlungen von Gesellschaftern und Aufsichtsräten organisieren
  • Unternehmenskäufe oder -Verkäufe
  • Umstrukturierungen
  • Unternehmensnachfolge

Wann liegt eine Gesellschaft vor?

Doch wann sind Sie überhaupt eine Gesellschaft, die einen derart hoch qualifizierten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht benötigt? Für eine Gesellschaft im weiteren Sinne legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) drei Voraussetzungen zu Grunde:

  • Mehrere Personen schließen sich vertraglich zusammen
  • Der Zweck des Zusammenschlusses ist erlaubt
  • Alle Vertragsparteien versichern, den Zweck fördern zu wollen

Hier wird jedoch noch zwischen Gesellschaften im engeren Sinne (KG, OHG oder auch GbR) und Körperschaften (AG, GmbH, Vereine bürgerlichen Rechts) unterschieden. Letztere werden wiederum in Kapitalgesellschaften und nichtkapitalistische Körperschaften (Stiftungen, eingetragene Vereine) eingeteilt. Hybriden aus beiden Gesellschaftstypen, wie zum Beispiel GmbH & Co. KG oder AG & Co. KGaA gehen nicht selten mit rechtsformübergreifenden Problemstellungen einher, bei denen ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aber sehr gut aushelfen kann.


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