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Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt, was passiert, wenn eine rechtliche Person in die Insolvenz muss. Ist es einmal soweit gekommen – ob selbst verschuldet oder nicht – kommen harte Zeiten auf Sie zu. Hier ist es gut, wenn Sie neben dem Insolvenzverwalter auch einen Anwalt für Insolvenzrecht an Ihrer Seite wissen. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber stellt Ihnen das Insolvenzrecht vor und verschafft außerdem eine Vorstellung davon, wie die Insolvenz für Firmen und Privatpersonen ablaufen kann.

Wann bin ich insolvent?

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© chingyunsong - istockphotos.com

Es gibt nicht den einen Tag, an dem Sie plötzlich insolvent sind. Es gibt vielmehr einen laufenden Prozess, der die Insolvenz von langer Hand im Hintergrund einleitet. Irgendwann bemerken Sie, dass Ihre Ausgaben Ihre Einnahmen übersteigen und dass Sie schon länger nicht mehr in der Lage sind, Ihre Verbindlichkeiten zu bedienen. Jetzt ist es Zeit für professionelle Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Wenn Sie zu spät zur Beratung gehen, bauen Sie immer weiter Schulden auf, die Sie wahrscheinlich nie mehr zurückzahlen können.

Insolvenz, was tun?

Wenn Sie sich im Schulden-Teufelskreis befinden, drehen Sie sich nicht weg und verschließen die Augen vor den Rechnungen und Mahnungen in der Post. Ein Verhalten, dass viele an den Tag legen, die viele Verbindlichkeiten haben. Doch natürlich geraten Sie dadurch nur noch mehr in Probleme, finanzielle aber auch rechtliche, denn es können Ihnen strafrechtliche Folgen drohen, wenn Sie Rechnungen einfach nicht ausgleichen oder Mahnungen missachten, siehe Zwangsvollstreckung.

Es gilt, mit Hilfe eines Fachmannes einen gut durchdachten Finanzplan zu erstellen, einen Sparplan, der gezielt das vorhandene Geld an die richtigen Stellen verteilt und die Brandherde löscht, die am meisten schwelen.  

So verläuft das Insolvenzverfahren

Diese bildliche Umschreibung verdeutlicht das Prioritätsprinzip, nach dem gilt, dass die ersten Gläubiger auch zuerst bedient werden. Wer als Gläubiger gilt, muss gegenüber dem Schuldner eine Einzelvollstreckung einfordern. In der Folge werden staatliche Vollstreckungsorgane mit der Befriedigung der Schuldforderungen beauftragt, indem Sie im Zuge der Zwangsvollstreckung auf das Vermögen des Schuldners zugreifen.

Gesamtvollstreckung durch gerichtliches Insolvenzverfahren

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Eine Reihe von Einzelvollstreckungen kann aber zur Folge haben, dass einerseits bestimmte Gläubiger gar nicht befriedigt werden können, sofern dass Vermögen des Schuldners nicht ausreichend ist. Andererseits würde eine entsprechend insolvente Firma vollkommen zerschlagen werden. Hier sieht das Insolvenzrecht daher eine Gesamtvollstreckung an, bei der ein Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren leitet.

Ziel des Insolvenzverfahrens

Somit hat das geregelte, gerichtliche Insolvenzverfahren also vorrangig zwei Ziele:

  1. Die Befriedigung aller Gläubiger durch Vermögensverwertung
  2. Bei Unternehmen als Schuldnern möglichst deren Erhalt und Sanierung

Nun gliedert sich das Insolvenzverfahren grob in die folgenden Schritte:

  1. Berichtstermin – Entscheidung darüber, wie mit dem Schuldner verfahren wird. Wird ein Unternehmen saniert oder liquidiert? Bei Sanierung stellt der Insolvenzverwalter einen Sanierungsplan auf.
  2. Prüfungstermin – Zu diesem Termin müssen alle Gläubiger ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend machen. Gemäß §174 InsO gilt es, dass alle Gläubiger sich entsprechend in die Forderungstabelle eintragen. Alle hier nicht bestrittenen Forderungen werden durch den Insolvenzverwalter und die Insolvenzmasse befriedigt.
  3. Erlösverteilung – Die Verteilung des Erlöses steht also nun an die Gläubiger an. Kosten für das Insolvenzverfahren selbst, sowie die Gerichtskosten werden aus der Insolvenzmasse gezahlt. Die Gläubiger werden in Rangklassen unterteilt und entsprechend der Art ihrer Forderung befriedigt.

Das Insolvenzverfahren wird hiernach abgeschlossen, indem es gerichtlich aufgehoben wird. Auch jetzt können Gläubiger weiterhin ihre Forderungen stellen, allerdings besteht bei der Privatinsolvenz die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung. Ansprüche gegenüber Unternehmen, die liquidiert wurden, sind ebenfalls gegenstandslos.

Verlauf der Privatinsolvenz

Und damit zu einigen Besonderheiten bei der Privatinsolvenz. Diese wurde im Jahre 1999 dahingehend reformiert, dass Schuldner durch eine Insolvenz und die damit einhergehenden Lasten nicht für den Rest ihres Lebens am Boden liegen. Die Restschuldbefreiung soll eine Chance auf einen Neubeginn geben und schließt an ein Insolvenzverfahren an. Der Antrag auf Restschuldbefreiung wird meistens zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt. Wichtigste Phase hierbei: Die Abtretungsfrist, bzw. Wohlverhaltensphase, in der der redliche Schuldner eine angemessene Erwerbstätigkeit hat und sein pfändbares Einkommen für die Dauer von zunächst 6 Jahren abtritt. Nach dieser Phase kann die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht erteilt werden.

Weitere Informationen zur Verbraucherinsolvenz finden Sie hier.

Zentrale Fragen bei der Firmeninsolvenz

Firmeninsolvenz
© ArtmannWitte - istockphotos.com

Andere Voraussetzungen und damit andere Herausforderungen ergeben sich für den Insolvenzverwalter bei einer Firmeninsolvenz. Hier geht es nämlich nicht nur um die Zukunft eines einzelnen, sondern auch um die der Mitarbeiter. Die grundsätzliche Frage ist hier daher immer, ob ein Unternehmen im Zuge der Firmeninsolvenz liquidiert oder doch saniert werden soll. Die Sanierung wird oft als der besserer Weg angesehen und teilt sich wiederum in mehrere Wege auf:

  • außergerichtliche Sanierung
  • übertragende Sanierung auf neue Gesellschaft
  • Weiterführung der Aktivitäten in der Insolvenz
  • Sanierung durch Insolvenzplan

Retten, was zu retten ist

Ob Ihre Firma sanierungsfähig ist oder doch liquidiert werden muss – ein Fachanwalt für Insolvenzrecht wird darüber die richtige Entscheidung treffen können. Wichtig ist nur, dass Sie früh genug diesen ersten Schritt zum Fachanwalt machen, bevor es zu spät ist.



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