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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Stellen wir uns folgende Situation vor: Ein Unternehmer möchten sich aus dem aktiven Geschäft zurückziehen, aber dabei sein Geschäft nicht auflösen. Ein anderer will gleichzeitig ein Unternehmen leiten ohne Gründungsaufwand. Die Unternehmensnachfolge ist in dieser Konstellation für beide und auch für das Unternehmen selbst die beste Lösung: Der eine weiß, dass sein Unternehmen nicht aufgelöst wird, der andere genießt viele Vorteile durch ein bereits etabliertes Unternehmen. Vorteile, die aber auch mit vielen Aufgaben und hoher Verantwortung verbunden sein können. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber erläutert, worauf es bei der Unternehmensnachfolge ankommt und wer Ihnen dabei beratend zur Seite stehen kann.

Vorteile der Unternehmensnachfolge

Unternehmensuebergabe
© Rawpixel Ltd - istockphotos.com

Vorteile für den scheidenden Unternehmer:

Er kann sich aus seinem Unternehmen mit dem Wissen verabschieden, das es nicht aufgelöst sowie in gute Hände gegeben wird und er erhält einen Kaufpreis als Ablöse.

Vorteile für die Belegschaft des Unternehmens:

Die Mitarbeiter können sich zunächst sicher sein, nicht ihren Job zu verlieren. Bis auf Weiteres jedenfalls: Ihr Unternehmen wird zwar nicht aufgelöst, dennoch kann man nie wissen, was der neue Unternehmenseigner plant.

Vorteile für den Käufer:

Ob es sich allerdings lohnen würde, die Bestandsbelegschaft zu entbehren, ist eine ganz andere Frage. Denn einer der größten Vorteile für den Käufer ist natürlich das bereits eingearbeitete und aufeinander abgestimmte Personal. Nicht zuletzt deswegen kann bereits ab Tag 1 mit Umsatz gerechnet werden, denn auch die wirtschaftlichen Strukturen werden mit übernommen.

Aufgaben für den Unternehmenskäufer

Damit gehen allerdings auch jede Menge Anforderungen an den Unternehmenskäufer einher, denn er muss dafür sorgen, dass zumindest der Ist-Zustand beibehalten wird. Als Unternehmensnachfolger müssen Sie also von der ersten Minute an Ihr unternehmerisches Potenzial zeigen und ausschöpfen. Ruhige Fahrwasser, wie es sie bei so mancher Unternehmensgründung anfangs noch geben mag, erwarten Sie nicht bei einer Unternehmensnachfolge. Hier müssen Sie sofort Vollgas geben.

Vor und nach der Unternehmensnachfolge

Ziehen Sie daher nicht gleich los und kaufen sich ein Unternehmen ohne einen fachkundigen Berater an Ihrer Seite. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kann Sie bei der Unternehmensnachfolge, bzw. danach und davor beraten. Denn schon bevor die Transaktion durchgeführt werden kann, sollten Sie folgende Aspekte rund um die Unternehmensnachfolge berücksichtigt haben:

  • Auf welchen Preis kann man sich einigen?
  • Wie kann der Preis ermittelt und später finanziert werden?
  • Gestaltung des Übernahmevertrags
  • Gesetzliche Verpflichtungen gegenüber Angestellten
  • Haftung und Verbindlichkeiten
  • Steuerliche Verpflichtungen
  • Gewährleistung und Garantie
  • Gestaltung der Übergabephase


Die größten Stolpersteine in der Unternehmensnachfolge

Staffellauf
© shironosov - istockphotos.com

Letzterer Punkt drückt einen wesentlichen Aspekt bei der Unternehmensnachfolge aus: Es handelt sich hier um eine Übergabe, nicht um eine Übernahme. Sie können also bei einer Unternehmensnachfolge durchaus auf das Wohlwollen und die Mitarbeit des scheidenden Unternehmers setzen. Allein bei der Preisfindung für das Unternehmen besteht natürlich Potenzial zur Uneinigkeit. 

Kaufpreis der Unternehmensnachfolge

Beim Geld hört der Spaß auf, das ist natürlich auch in der Unternehmensnachfolge so. Der eine möchten viel Geld einnehmen, der andere will wenig Geld ausgeben. Einzige Lösung: Der Kaufpreis muss ermittelt werden. Dazu sind zunächst außerbetriebliche Faktoren interessant:

  • Finanzielle Lage beider an der Unternehmensnachfolge interessierten Parteien
  • Alter und Risikobereitschaft des Käufers
  • Konkurrierende Kaufangebote

Hier kann ein Anwalt für Gesellschaftsrecht im Zuge einer Unternehmensbewertung zu Rate gezogen werden. Er kann als Gutachter auftreten, verschiedene betriebswirtschaftliche Aspekte zu Grunde legen und somit den Unternehmenswert beurteilen.

Wer beurteilt den Unternehmenswert?

  • Anwalt
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater
  • Gutachter der zuständigen Kammer

Gesamtrechnung: Sind die finanziellen Voraussetzungen gegeben?

  • Wie hoch ist der Wert des Unternehmens?
  • Bei Familiennachfolge: Gibt es Erbansprüche?
  • Ist das Unternehmen technisch up-to-date? Müssen Investitionen getätigt werden?
  • Wie hoch sind die Marktanteile?
  • Wie stark sind die Wettbewerber?
  • Haben Sie dazu das nötige Eigenkapital oder brauchen Sie Fremdkapital?
  • Haben Sie einen stichhaltigen Business-Plan?

Diese zentralen Punkte können Sie praktisch allesamt – unter anderem im Zuge einer umfassenden Bestandsaufnahme, auch Due Diligence genannt – durch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht abklären lassen. Er verfügt dank seiner umfassenden und tief gehenden Qualifikation über die nötigen Kenntnisse, um die meist eher zu hoch angelegte Einschätzung des Verkäufers auf Herz und Nieren zu prüfen.

Das richtige Unternehmen finden

Vielleicht stellt sich hier und jetzt bei der Unternehmensbewertung heraus, dass dies nicht das richtige Unternehmen für Ihre Nachfolge war. Setzen Sie bei der Suche danach aber nicht nur bei den Kosten an, sondern berücksichtigen Sie alle Aspekte rund um die Unternehmensnachfolge:

  • Wählen Sie eine Branche aus, in der Sie bereits Erfahrungen haben
  • Haben Sie die nötige Qualifikation für die angestrebte Unternehmensführung?
  • Eng damit einhergehend: Wie groß ist das Unternehmen? Haben Sie entsprechende Führungsqualitäten?
  • Sind Sie bereit, im Zuge der Unternehmensnachfolge umzuziehen?

Nach der Unternehmensnachfolge

Sollten Sie sich nach reiflichen Überlegungen und umfassenden Beratungen durch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht oder auch andere Experten zur Unternehmensnachfolge entschieden haben, findet nun ein einschneidender Rollenwechsel statt. Sie dürfen nun Ihre Vorhaben und Wünsche als Unternehmer in Angriff nehmen, haben aber gleichzeitig auch einige neue wichtige Pflichten:

  • Sie müssen nun ein Unternehmen lenken und es intern und extern weiterentwickeln
  • Geben Sie der Firma ein neues Gesicht oder führen Sie Traditionen fort?
  • Als Familiennachfolger übernehmen Sie das Lebenswerk Ihres Vorgängers
  • Sie müssen zu einer Autorität für die Belegschaft werden
  • Wenn Sie von Ihrem Chef übernehmen, sind Sie nun Vorgesetzter ehemaliger Kollegen

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