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Öffentliches Recht

Ein großer, wichtiger Bereich des deutschen Rechts wird im Wesentlichen in zwei große Hauptbestandteile unterteilt: das Privatrecht und das Öffentliche Recht. Während Privatrecht die Verhältnisse zwischen den Bürgern regelt, sorgt das Öffentliche Recht für klare Verhältnisse zwischen Staat und Bürgern. Es legt sämtliche Rechtsmaterien des Staates zu Grunde, wie Völkerrecht, Sozialrecht oder Verwaltungsrecht. Zudem liefert es die Staatsorganisation. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber stellt das Öffentliche Recht detailliert vor und erklärt einige der wichtigsten Rechtsmaterien.

Rechtsmaterien im Öffentlichen Recht

oeffentliches Recht
© ER09 - istockphotos.com

Die meisten davon sind von innerstaatlichem Belang, doch auch das Völkerrecht oder das Europarecht als den Nationen übergeordnetes Recht gehören zum Öffentlichen Recht. Insgesamt fallen sehr viele Rechtsmaterien in das Öffentliche Recht und viele davon finden sich auch in unserem Ratgeber wieder. Genau hier ist unser Ansatz: Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über einige der wichtigsten Elemente im Öffentlichen Recht. Sofern Sie tiefere Informationen wünschen, können Sie mit einem schnellen Klickt direkt zum jeweiligen Fachgebiet navigieren.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist deswegen eine ganz wichtige, tragende Säule im Öffentlichen Recht, weil es einen der wichtigsten Bestandteile der Gewaltenteilung regelt: die Exekutive. Damit sind also nicht Gesetzgebung und Rechtsprechung gemeint, sondern die staatliche Verwaltung und die vom Staat gesteuerten Organe.

Ausführung der Gesetze

Das Verwaltungsrecht regelt also im Wesentlichen die rechtmäßige Ausführung der Gesetze sowie deren Wahrung durch die tätigen Organe und Personen. Dabei wird jedoch nicht alles grundsätzlich vom übergeordneten Verwaltungsrecht geregelt. Es gibt eine Vielzahl an untergeordneten Gesetzen, die Verwaltungsverfahren regeln, das Polizeirecht bestimmen oder die Zivilprozessordnung zugrunde legen.

Hier geht es zum Hauptartikel Verwaltungsrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht kann auch umschrieben werden mit dem Recht des Menschen auf Sicherheit im Sozialstaat. Damit verbinden viele zunächst einmal Arbeitslosengeld oder das beinahe allgegenwärtige Thema Harzt IV. Doch das Sozialrecht sichert die Einwohner eines Sozialstaates nicht nur gegen Arbeitslosigkeit, sondern z.B. auch bei Arbeitsunfähigkeit, Unfällen, Pflegebedürftigkeit sowie Krankheit ab und sorgt für das Auskommen seiner Bürger im Rentenalter.

Soziale Sicherheit ist Öffentliches Recht

Mit diesen Inhalten passt sich das Sozialrecht sehr gut an eines der Prinzipien des Öffentlichen Rechts an. Denn Sozialrecht und Sozialstaatsprinzip stellen das Gebot für den Staat dar, sich gegenüber der Öffentlichkeit sozial zu verhalten. Das betrifft aber nicht nur den einzelnen Kranken oder Arbeitslosen, sondern auch im weiteren Sinne die soziale Marktwirtschaft oder das Steuerrecht, das die wirtschaftlich Schwachen berücksichtigen soll.

Hier geht es zum Hauptartikel Sozialrecht.

Steuerrecht

Apropos Steuerrecht: Auch das ist Teil des Öffentlichen Rechts. Die Öffentlichkeit befindet es zwar eher selten für rechtens, doch im Wesentlichen wahrt das Steuerrecht die Unterstützung des Staates durch die Bürger. Klingt im Ansatz fast wie umgekehrtes Sozialstaatprinzip, doch alle durch die Steuern finanzierten Kostenstellen tragen letztendlich auch zum Erhalt unseres Staates bei.

Streit im Steuerrecht

Ganz so einfach ist es freilich nicht, denn immer wieder gibt es auch Rechtsstreitigkeiten wegen steuerlicher Belange. Denn das Steuersystem wird von vielen als undurchsichtig oder auch ungerecht angesehen. Nicht selten kommt es daher dazu, dass Fehler zu Steuerrechtsstreitigkeiten führen oder Steuerzahler versuchen, ihre Steuerlast unrechtmäßig zu reduzieren. Abgewandelte Probleme gibt es mitunter auch bei der möglichen Doppelbesteuerung durch zwei verschiedene Staaten.

Hier geht es zum Hauptartikel Steuerrecht und hier zum Hauptartikel Doppelbesteuerungsabkommen.

Strafrecht

Strafe muss sein, nicht nur auf steuerlicher Ebene, sondern in jedem Bereich, wo ein Recht verletzt wird – dafür sorgt das Strafrecht. Es ist ein besonders wichtiges Recht innerhalb des Öffentlichen Rechts, denn es beurteilt Straftaten und verurteilt Straftäter. Somit fungiert das Strafrecht sozusagen allen unbescholtenen Bürgern als ein gewisser rechtlicher Schutzschild, denn es droht präventiv denen Strafe an, die das Gesetz verletzen.

Wie funktioniert Strafrecht?

Das funktioniert so: Ein Straftäter wird vor einem Strafgericht hinsichtlich einer Straftat verurteilt. Dazu wird zunächst einmal der Tatbestand evaluiert, also Körperverletzung, Betrug und dergleichen. Dann wird auf Basis des Tathergangs innerhalb eines bestimmten Strafrahmens das Strafmaß festgelegt oder es werden Maßregelungen oder Nebenstrafen verhängt.

Hier geht es zum Hauptartikel Strafrecht und hier zum Hauptartikel „Wie wird das Strafmaß festgesetzt?“.

Abgrenzung zum Privatrecht

Generell muss das Öffentliche Recht vom Privatrecht abgegrenzt werden. Inhaltlich ist das prinzipiell unproblematisch, denn das Öffentliche Recht regelt die Verhältnisse zwischen öffentlicher Staatsgewalt und privaten Subjekten, während das Privatrecht die Verhältnisse zwischen Privatsubjekten regelt. In Bezug auf den Rechtsweg ist die Unterscheidung Öffentliches Recht und Privatrecht aber wichtig. Tendenziell gilt momentan Öffentliches Recht immer dann, wenn von einer Gesetzesnorm exklusiv Hoheitsträger berechtigt oder rechtsverpflichtet sind.



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