Strafrecht

Was verboten ist, ist verboten und wer es trotzdem macht, wird bestraft. So könnte man kurz und bündig das Strafrecht umschreiben. Juristischer ausgedrückt stellt das Strafrecht einerseits die Rechtsnormen eines Landes zur Verfügung und besagt andererseits, mit welchen Konsequenzen – auch Rechtsfolgen genannt – man zu rechnen hat, wenn man gegen diese Rechtsnormen verstößt. Dadurch beschützt das Strafrecht Rechtsgüter wie Eigentum, Sicherheit oder Leben und gibt den Staatsorganen ein umfangreiches Spektrum an möglichen Strafen an die Hand, um Verletzungen von Rechtsgütern zu ahnden. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber erläutert Strafen und Bestrafungen.

Strafrecht: Definition

Strafrecht
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Das Strafrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts. Es soll Menschen davon abhalten, etwas Verbotenes zu tun. Solche besonders sozialschädlichen Delikte – auch abweichendes Verhalten genannt – stehen durch das Strafrecht unter staatlicher Strafe. Das Wissen über mögliche Bestrafungen für eine Verletzung von Rechtsgütern soll präventiv wirken, um den Rechtsfrieden aufrecht zu erhalten. Falls dies nicht gelingt, setzt das Strafrecht als Ultima Ratio, wenn Zivilrecht und Verwaltungsrecht nicht mehr ausreichend sind, repressiv adäquate Strafnormen an. Dabei kann es zu langen Freiheitsstrafen kommen – in manchen Ländern sieht das dortige Strafrecht für besonders schwerwiegende Straftaten sogar die Todesstrafe vor.

Materielles Strafrecht

Aufgeteilt wird das Strafrecht in zwei große Bereiche. Der erste, das materielle Strafrecht, bezieht sich auf die Tat an sich, also den Tatbestand, wie etwa Körperverletzung, Raub, Mord usw. sowie die dazu passenden Rechtsfolgen. Das materielle Strafrecht benennt also eine Straftat und ordnet ihr eine adäquate Bestrafung zu. Die Rechtsquelle für diese Verknüpfung stellt das Strafgesetzbuch (StGB) dar. Doch es gibt auch viele weitere Gesetze, die eigene Straftatbestände beisteuern, wie zum Beispiel das Arzneimittelgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Versammlungsgesetz.

Strafe muss sein?

Warum aber Bestrafung? Sie ist nicht nur die mögliche Rechtsfolge einer Straftat im gesetzlichen Sinne. Strafe ist auch in der Erziehung tief verankert und schon in der frühen Menschheitsgeschichte gab es viele verschiedene Ansätze für eine obrigkeitsgesteuerte Strafe. Natürlich ging man damals noch wesentlich weniger zimperlich mit Straftätern um und auch der Katalog der Straftaten umfasste in früheren Jahrhunderten noch ganz andere Straftatbestände, die heute undenkbar wären. Heute geht es im materiellen Strafrecht um Prävention, Abschreckung und – nach der Bestrafung – auch um Resozialisierung.

Relevante Straftaten

Dabei geht es zunächst um den Tatbestand, die Form der Rechtswidrigkeit, Schuldfrage und anschließend um Strafen sowie Strafbemessung, bevor schließlich vollstreckt wird. Straftaten, die dabei in die Verantwortung des Strafrechts fallen, sind unter anderem:

  • Tötungsdelikte
  • Körperverletzung
  • Geiselnahme
  • Urkundenfälschung
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Hausfriedensbruch
  • Nötigung
  • Freiheitsberaubung
  • Entführung
  • Aussetzung
  • Betrug
  • Erpressung
  • Raub
  • Untreue

Formelles Strafrecht

Nachdem die Straftat benannt und die Bestrafung zugeordnet ist, ist es an der Zeit für den Prozess. Hier geht es in erster Linie um die Gestalt der Rechtsfolge, also ob und wie strafbar ein Täter war und ob er tatsächlich schuldig ist. Anschließend werden bei Schuld Strafen ausgesprochen. Hier gibt es im Wesentlichen zwei Hauptstrafen, mit Geld- und Freiheitsstrafen sowie auch Nebenstrafen, wie zum Beispiel Fahrverbote oder Aberkennung von Rechten.

Strafbemessung und Strafrahmen

Dabei gibt es niemals eine grundsätzliche, allgemeingültige Gestaltung einer Strafe. Das Strafrecht sieht hier eine stets individuell auf die Schuld des Täters zugeschnittene Bestrafung vor. Sie besteht einerseits aus der Strafbemessung, also einer Bestrafung, die dem Grad der Schuld angemessen ist und andererseits aus dem Strafrahmen. Der Strafrahmen ist im Strafrecht verankert, kennt aber jeweils Mindest- und Höchstmaße, zwischen denen die Bestrafung liegen kann. So gilt zum Beispiel für normalen Raub ein Strafmaß zwischen 1 und 15 Jahren, während Mord als höchstes der Tötungsdelikte mit dem Strafmaß lebenslange Freiheitsstrafe bedroht wird.

Auswahl des Strafmaßes

So eindeutig ist das Strafrecht gleichwohl nicht immer. Bei vielen Straftaten – wie eben zum Beispiel normalem Raub – gelten relativ weit gefasste Strafrahmen. Sie sind als Ermessensgrundlage für den weiteren Prozess zu verstehen. Das tatsächliche Strafmaß wird schließlich in der Strafzumessung festgelegt. Ganz wichtig dabei ist die Schuld des Täters im Sinne des kompletten vorwerfbaren Unrechts zu verstehen. Damit ist nicht nur der reine Unterschied zwischen schuldig oder nicht schuldig gemeint, sondern die gesamte Strafzumessungsschuld, inklusive der Motive des Täters, Gesinnung, Vorstrafen oder auch der Art und Weise der Tatbegehung (z.B. Absicht, Vorsatz, oder besondere Grausamkeit). In diesem Beitrag finden Sie eine detaillierte Erklärung, wie das Strafmaß festgesetzt wird.

Maßregelungen, Nebenstrafen, Nebenfolgen

Losgelöst von Strafmaßen sieht das Strafrecht zusätzlich, bzw. alternativ zu den Hauptstrafen auch Maßregelungen vor, die einen Täter zum Beispiel in einen Maßregelvollzug bringen (Entziehungsanstalt oder auch psychiatrische Klinik), bzw. maßregeln sollen, wie zum Beispiel Aufsicht, Berufsverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.



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