Rechtsbehelfe

Urteil muss nicht gleich Urteil sein – das Zivilprozessrecht in Deutschland sieht nach einem Gerichtsurteil auch dessen mögliche Anfechtung vor. Dazu gibt es generell Voraussetzungen, die gegeben sein müssen; und auch gibt es Unterschiede zwischen den Rechtsmitteln im Zivilrecht und Strafrecht. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber nennt Ihnen die wichtigsten verfassungsrechtlichen Mittel, die Ihnen gegen gerichtliche Entscheidungen zur Verfügung stehen.

Definition Rechtsbehelf

Berufung
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Sich seines Rechts behelfen, das ist die Idee hinter den Rechtsmitteln, die Sie gegen ein Gerichtsurteil verwenden können. Sie können das Urteil anfechten, um es aufheben oder ändern zu lassen. Dieser generelle Anspruch auf einen Rechtsbehelf ist eines der elementaren Menschenrechte.

Welche Rechtsbehelfe gibt es?

Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Rechtsbehelfe gleich sind. Es wird unterschieden zwischen förmlichen und formlosen Rechtsbehelfen. Die größte Klassen der förmlichen Rechtsbehelfe sind die Rechtsmittel, die die Rechtskraft eines Urteils verhindern sollen und zudem auch den Effekt haben, einen Rechtsstreit vor eine höhere Gerichtsinstanz zu bringen:

Berufung

In einem neuen Erkenntnisverfahren soll die Entscheidung erneut überprüft werden. Hierbei wird auf eventuelle Rechtsfehler geprüft. Es gibt aber auch eine ganz neue Beweislage.

Revision

Bei der Revision als Rechtsbehelf geht es nur um die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung auf Gerichtsfehler, ohne neue Beweise, mit oder ohne Selbstentscheidungsbefugnis. (Letzteres beim Rechtsmittel Kassation ausgeschlossen)

Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen und nicht gegen Urteile eines Gerichts. Beispiele hierfür sind etwa Dienstaufsichtsbeschwerden gegen bestimmte Beamte, Fachaufsichtsbeschwerden über eine Gerichtsentscheidung oder -Maßnahme sowie auch die Gegenvorstellung.

Superrevision

Hier wird über eine Revision noch einmal neu entschieden, also die Revision der Revision, die Prüfung auf Rechtsfehler, ausgeführt durch ein übergeordnetes Gericht.

Einspruch

Durch den Einspruch sollen öffentlich-rechtliche Entscheidungen oder Zivilprozessentscheidungen auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Befangenheitsantrag

Möglichkeit des Rechtsbehelfs, wenn ein am Prozess Beteiligter den Eindruck hat, dass ein Richter befangen sein könnte und somit nicht mehr uneingeschränkt und unabhängig urteilsfähig ist.

Abänderungsklage

Hier geht es prinzipiell um die Änderung von gerichtlich festgelegten Leistungen – in den meisten Fällen Schadenersatz oder Unterhaltszahlungen. Diese können in ihrer Höhe durch die Abänderungsklage abgeändert werden. Eine ähnliche Klage, die nur dem Schuldner als Rechtsbehelf zusteht, ist die Vollstreckungsabwehrklage.

Rechtsbehelfsbelehrungen im Verwaltungsrecht

Grundsätzlich herrscht bei allen Rechtsbehelfen ein Verbot zur Verschlechterung. Eine nachteilige Veränderung ist also nicht zulässig. Generell besagt aber das Verwaltungsrecht, dass ein Rechtsbehelf immer möglich und zulässig ist. Entscheidungen in deutschen Gerichten müssen daher immer von einer Rechtsbehelfsbelehrung begleitet werden.



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