Zivilrecht

Das Zivilrecht ist eine der Grundsäulen des deutschen Rechtssystems und ist seinerseits Überbegriff für einige der wichtigsten Rechtsformen. So zählen zum Zivilrecht unter anderem Erbrecht, Familienrecht, Sachenrecht oder das Schuldrecht. Das Zivilrecht ist dem Privatrecht direkt untergeordnet und ist dort eines von zwei Gliedern neben dem Sonderprivatrecht. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber stellt das Zivilrecht und seine wichtigsten Bestandteile vor.

Begriffsdefinition Zivilrecht

Hammer Richter
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Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen wie es auch die Rechtsbereiche im Sonderprivatrecht oder anderen Disziplinen tun. Es gilt, rein begrifflich zwischen Zivilrecht, Allgemeinem Privatrecht und Privatrecht zu unterscheiden. Die Begriffe Zivilrecht und Bürgerliches Recht werden oft und fälschlicherweise als Synonyme für das Privatrecht verwendet, benennen aber im Prinzip nur die gleichnamige Unterkategorie des Privatrechts.

Gliederung des Privatrechts

Das Privatrecht ist also die Oberkategorie eine der Grundsäulen im deutschen Rechtssystem. Es unterteilt sich wiederum in das Sonderprivatrecht und das Zivilrecht, einen Bereich, der folgende Rechtsthemen umfasst:

  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Personenrecht
  • sowie Allgemeines (Rechtsgeschäfte, Fristen, Termine)

Zweiter großer Themenbereich des Privatrechts, neben dem Zivilrecht, ist das Sonderprivatrecht, mit folgenden Unterdisziplinen:

Die Rechtsgebiete des Zivilrechts im Detail

Um Sie genau mit dem weitläufigen Themenkomplex des Zivilrechts vertraut zu machen und damit Sie wissen, in welchen Fällen Sie welchen Anwalt für Zivilrecht zu Rate ziehen sollten, stellt Ihnen unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber die einzelnen Rechtsgebiete des Zivilrechts im Detail vor.

Das Schuldrecht

Das Schuldrecht regelt die Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, bzw. die Verpflichtungen, die der Schuldner gegenüber dem Gläubiger hat. Dabei geht es im Detail um einerseits vertragliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse (zum Beispiel im Zuge eines Verkehrsunfalls.

Sachenrecht

Das Sachenrecht in Deutschland regelt die Beziehung zwischen Rechtssubjekten (also juristischen und natürlichen Personen) gegenüber allen beweglichen und immobilen Sachen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Regelung von Ruhelage und Veränderung dieser Sachen.

Erbrecht

Im Erbrecht werden die Verhältnisse zwischen Erblasser und deren Eigentum bei Veräußerung sowie den Erben geregelt. Das subjektive Recht kommt immer dann zum Tragen, wenn es beim Übergang von Vermögenswerten zu Rechtsstreitigkeiten – etwa bei mehreren Erben oder bei Fehlen eines Testaments – kommt.

Familienrecht

Während das Erbrecht somit also einen bedingten familiären Bezug haben kann, regelt das Familienrecht sämtliche grundsätzlichen Verhältnismäßigkeiten und rechtliche Beziehungen zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern sowie anderen Verwandten. Zentrale Rechtsgebiete sind Unterhaltsrecht, Betreuungsrecht oder Scheidung.

Personenrecht

Hier geht es ganz grundlegend um die Rechte und Pflichten von Personen im juristischen Sinne. Die beiden Hauptelemente hier sind die natürlichen, bzw. juristischen Personen als Rechtssubjekte. Hiermit werden Personen ab ihrer Geburt – teilweise auch schon vor der Geburt – rechtsfähig und grundsätzlich von den Sachen abgegrenzt.



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