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Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?

Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?

An einer Scheidung hängen viele anschließende Fragen und Probleme, wie zum Beispiel die Frage nach der Höhe des Kindesunterhalts. Der Kindesunterhalt muss erbracht werden – zumindest – zu einem Mindestmaß. Wie viel das aber genau ist, also wie viel Kindesunterhalt Sie so oder so zahlen müssen, das verrät Ihnen unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber im Folgenden.

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Vater Sohn Finanzen
© Tatiana Gladskikh - istockphotos.com

Erste wichtige Frage rund um den Kindesunterhalt ist die nach dessen Schuldigkeit, also wer muss den Kindesunterhalt überhaupt zahlen? Die Antwort: Der leibliche, anerkannte Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss den Kindesunterhalt zahlen – genauer gesagt den Barunterhalt. Falls die Eltern nicht leistungsfähig sind, können auch Großeltern unterhaltspflichtig sein.

Welches Unterhaltsrecht haben Kinder?

Leibliche Kinder haben im Familienrecht ein Recht auf Unterhalt – passenderweise im Unterhaltsrecht geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen dem Naturalunterhalt, dazu gehören kochen, Betreuung oder Einkäufe. Dieser Naturalunterhalt wird durch den Elternteil erbracht, bei dem das Kind lebt. Die zweite Säule im Kindesunterhalt ist der Barunterhalt, der von dem Elternteil entrichtet wird, bei dem das Kind nicht lebt.

Wie hoch ist der Barunterhalt?

Während der erstgenannte Elternteil nicht verpflichtet ist, minderjährigen Kindern Barunterhalt zu zahlen, berechnet sich dieser Teil des Kindesunterhalts für den anderen Elternteil nach dessen Einkommen. Auf Basis der Einkommenshöhe wird die Höhe des monatlich zu zahlenden Kindesunterhalts anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, die praktisch jeder leicht einsehen kann. Sie finden Sie hier.

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es unter folgenden Umständen:

  • Das Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen
  • Der Elternteil, bei dem das Kind lebt hat ein deutlich höheres Einkommen
  • Sonderbedarf zusätzlich zum Kindesunterhalt

Ihr Barunterhalt berechnet sich dabei nach den folgenden Faktoren:

  1. Sind Sie erwerbstätig?
  2. Ihr persönliches Netto-Einkommen
  3. Alter des Kindes

Entsprechend können Sie anhand der Düsseldorfer Tabelle selbst Ihren fälligen monatlichen Kindesunterhalt ablesen. 

Beispielrechnung Kindesunterhalt 

Kindesunterhalt bei geringem Gehalt: Wenn Sie 0 - 1.500 € verdienen und Ihr 5-jähriges Einzelkind nicht bei Ihnen wohnt, ist der empfohlene Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle aktuell 384 € monatlich.

Bei 5.000€ Nettoeinkommen und einem Kind zwischen 12 und 17 Jahren zahlen Sie schon 720 € monatlich. Bei volljährigen Kindern steigt der Unterhalt abermals, hier wird jedoch anders gerechnet.

Unterhalt für volljährige Kinder

Wenn Ihr Kind oder Ihre Kinder nämlich bereits volljährig sind, müssen Sie nicht mehr allein für den Kindesunterhalt, bzw. den Barunterhalt aufkommen. Denn der Unterhalt für Volljährige muss von beiden Elternteilen geleistet werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, bei welchem Elternteil das Kind lebt und dass der Elternteil, bei dem das Kind wohnhaft ist, Naturalunterhalt leistet. Allerdings kann der Naturalunterhalt mit dem Barunterhalt verrechnet werden. Die Anteile, die beide Elternteile jeweils schulden, richten sich wiederum nach deren Einkommen.

Selbstbehalt und Kindesunterhalt

Vor allem um Geringverdiener zu entlasten, gibt es im Kindesunterhalt den Selbstbehalt. So dürfen Sie Teile Ihres Einkommens behalten, wenn Sie unterhaltspflichtig sind, auch wenn dies gleichbedeutend damit ist, dass Sie vielleicht nicht den vollen Unterhaltssatz zahlen können.

  alte Bundesländer   neue Bundesländer  
gegenüber erwerbstätig nicht erwerbstätig erwerbstätig nicht erwerbstätig
minderjährigen Kindern 900 € 700 € 900 € 700 €
volljährigen Kindern 1.100 € 1.100 € 1.100 € 1.100 €
Ehegatten 1.000 € 1.000 € 1.000 € 900 €
nichtehelicher Mutter 1.000 € 1.000 € 1.000 € 900 €
Eltern 1.400 € 1.400 € 1.400 € 1.300 €

Die Selbstbehaltgrenze kann sich je nach Einzelfall aber auch nach oben verschieben, zum Beispiel wenn die im Selbstbehalt berücksichtigte Warmmiete überschritten wird. Gleichzeitig kann sich der Selbstbehalt im Kindesunterhalt auch verringern, wenn eine geringere Miete gezahlt wird oder der zum Barunterhalt Verpflichtete mit einem neuen Partner zusammenlebt, der zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Sollte es auf diese oder andere Weise kompliziert werden rund um den Kindesunterhalt, raten wir: Schalten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht ein. Die Rechts-Experten kennen sich mit allen aktuellen Daten und Fakten in diesem Bereich aus und können Ihnen auf den Euro genau sagen, wie viel Kindesunterhalt Sie zahlen müssen. Gleichzeitig müssen Sie hier nicht mit allzu hohen Anwaltskosten rechnen, denn hierbei handelt es sich um eine außergerichtliche Beratung, die Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit maximal 190 € berechnen dürfen. Eine genauere Auflistung der Anwaltskosten finden Sie übrigens hier.



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