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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt im Wesentlichen die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es dient vor allem dem Arbeitnehmer, also dem abhängig Beschäftigten, bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Unterschieden wird dabei im Arbeitsrecht zwischen Individualrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Letzteres bezieht auch die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Vertretern mehrerer Arbeitnehmer mit ein, also etwa Gewerkschaften. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber informiert Sie zu den Kerngebieten im Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung.

Arbeitsrecht: Kündigung

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© pixelnest - istockphotos.com

Ganz am Ende eines Arbeitsverhältnisses steht die Kündigung – wir behandeln Sie gleich am Anfang unseres Artikels. Denn im Arbeitsrecht geht es sehr häufig um die Kündigung, als Streitpunkt ist sie besonders „beliebt“. Dabei wird zwischen drei grundsätzlichen Kündigungskategorien unterschieden:

  • verhaltensbedingte Kündigung – wird ausgesprochen, wenn Sie als Arbeitnehmer sich nicht an die im Arbeitsvertrag vereinbarten Abmachungen halten, sprich permanent zu spät kommen oder Ihre Arbeitsleistung nicht erbringen. In der Regel gehen der verhaltensbedingten Kündigung Abmahnungen voraus.
  • personenbedingte Kündigung – kann ausgesprochen werden, wenn Sie andauernd krank sind und daher Ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können. Auch hier können Abmahnungen der Kündigung vorausgehen.
  • betriebsbedingte Kündigung – kann erfolgen, wenn Ihr Arbeitgeber Stellen abbauen muss, zum Beispiel weil ein wichtiger Kunde weggefallen ist oder Auftragsmangel herrscht.

Wann ist die Kündigung rechtens?

Das Arbeitsrecht muss die Arbeitnehmer in solchen Fällen schützen. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu sehen einen triftigen Grund für die Kündigung sowie eine Kündigungsfrist vor, die der Dauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses angemessen sein muss. Sofern Sie mit einem dieser Aspekte nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.



Gegen die Kündigung klagen

Dann nämlich, wenn Sie mit der Kündigung oder den Umständen der Kündigung nicht einverstanden sind, kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite stehen, Ihr Recht durchzusetzen. Ist die Kündigung nicht rechtens, können Sie dagegen klagen. Ein Fachanwalt berät Sie aber auch bei weiteren Modalitäten rund um die Kündigung, wie Abfindung, Entschädigung, Aufhebungsverträge oder Vertrags- und Wirtschaftsrecht. Weitere Informationen rund um den Themenkomplex „Kündigung durch Arbeitgeber“ finden Sie hier

Arbeitsrecht: Urlaub

Im Gegensatz zur Kündigung ist der Urlaub natürlich nur eine Trennung auf Zeit, aber auch hier kann es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Differenzen geben. Vor allem wenn der Mindesturlaub nicht gewährt wird, kommen Anwälte für Arbeitsrecht häufig zum Einsatz. Dabei steht Arbeitnehmern in Deutschland laut Bundesurlaubsgesetz (BUlrG) eine festgesetzte und bezahlte Befreiung von Arbeitspflichten zu. Der Anspruch auf Mindesturlaub besteht dabei nicht nur für Vollzeit-Beschäftigte, sondern auch für Praktikanten, Auszubildende, Volontäre oder gar Aushilfen. Dies sind auch die Berufsgruppen, in denen es oft Streit bezüglich der Urlaubszeiten geht.

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Im BUlrG ist eine feste Urlaubszeit in Relation zur Arbeitszeit verankert. Das Arbeitsrecht ist hier ganz konkret und beschert Arbeitnehmern, die zum Beispiel fünf Wochenarbeitstage haben 20 Urlaubstage im Kalenderjahr. Wer sechs Tage pro Woche arbeitet, erhält noch vier zusätzliche Urlaubstage. Bestimmte Vereinbarungen in Tarif- oder Einzelverträgen können von dieser Regelung Abweichendes besagen, allerdings darf hier der Urlaubsanspruch nicht verringert werden.

Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag

Dieser Passus zum Thema Urlaub ist nur ein wichtiger Bestandteil eines vollständigen und rechtskräftigen Arbeitsvertrages. Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag die rechtliche Grundlage eines Arbeitverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die genaue Form des Arbeitsvertrages ist im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgeschrieben. Die Vertragsbedingungen müssen jedoch spätestens nach dem ersten Arbeitsmonat schriftlich erfasst sein und nach dem Nachweisgesetz folgende Bestandteile beinhalten:

  • Name und Adresse aller Vertragsparteien
  • Aufnahmezeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
  • Wenn befristet: Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
  • Sonst: Kündigungsfristen
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitsort, ggf. Hinweis auf verschiedene Orte
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Bezifferung des Arbeitsentgelts inkl. aller Zuschläge und Prämien
  • Hinweis darauf, welche arbeitsrechtlichen Vereinbarung auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht arbeitet für Ihre Arbeit: Nutzen Sie die Kompetenzen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, um im Streitfall Ihr gutes Recht durchzusetzen. Sind Sie nicht einverstanden mit Ihrer Kündigung oder Teilen Ihres Arbeitsvertrages, ziehen Sie einen Experten zurate, um Ihre Arbeitnehmerrechte zu wahren.


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