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Kündigung durch Arbeitgeber - das müssen Sie wissen!

Kündigung durch Arbeitgeber – das müssen Sie wissen!

Die Kündigung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich trennen. Das sieht aber nur die Arbeitgeberseite so? Dann nehmen Sie sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lesen Sie im Folgenden, was es bei der Kündigung durch Arbeitgeber zu beachten gilt – für die eine wie auch die andere Seite. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber hilft Ihnen zu überblicken, welche Rechte und Pflichten bei einer Kündigung Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben und wie Sie gegebenenfalls Ihren Job behalten können.

Kündigung: Arbeitgeber muss Gründe liefern

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© Dutko - istockphotos.com

Grundsätzlich gilt: Falls Sie Ihren Job gut machen, sich an die vertraglich vereinbarten Leistungen und Verhaltensweisen halten, liefern Sie Ihrem Arbeitgeber keinerlei Gründe für eine Kündigung. Denn auch er wird wissen, dass nach geltendem Arbeitsrecht eine Kündigung durch den Arbeitgeber immer begründet sein muss. Eine unbegründete Kündigung durch den Arbeitgeber stellt eine Verletzung Ihrer Grundrechte als Arbeitnehmer dar und ist automatisch unwirksam!

Die drei Grundarten der Kündigungsgründe

Wenn der Arbeitgeber die Kündigung begründet, kann das ein Grund aus einer der folgenden drei Grundkategorien der Kündigungsgründe sein:

Betriebsbedingte Kündigung

Arbeitgeber haben unter Umständen einen triftigen Grund für die Kündigung, wenn betriebliche Belange einer Weiterbeschäftigung im Wege stehen. Die betriebsbedingte Kündigung sollte nur die allerletzte Maßnahme sein, um ein Unternehmen zu retten oder zu sanieren, denn hier stehen Existenzen auf dem Spiel. Ein Grund dafür, warum gegen derartige Kündigungen durch Arbeitgeber immer wieder arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Für die betriebsbedingte Kündigung müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Für die Kündigung durch den Arbeitgeber müssen dringende betriebliche Erfordernisse herrschen, etwa Wegfall von Aufträgen oder Kunden und dadurch Wegfall von Arbeitsplätzen.
  2. Der Arbeitgeber muss versuchen, vor der Kündigung alle Alternativen als mildere Mittel auszuschöpfen, um den Arbeitnehmer zu halten (weniger Arbeitszeit oder auch Kurzarbeit).

Gründe für betriebsbedingte Kündigung:

  • Rückgang von Absatz und/oder Aufträgen
  • Betriebliche Veränderungen
  • Rationalisierung
  • Unternehmensauflösung
  • Arbeit-Fremdvergabe
  • Wegfall von Mitteln zur Arbeitsplatzfinanzierung
  • Witterungsgründe, speziell bei Arbeiten im Freien

Personenbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung

Sind Sie als Arbeitnehmer von einer schweren Krankheit betroffen und fallen lang anhaltend oder immer mal wieder aus, haben Sie im Prinzip gar nicht selbst Schuld an der Misere, die jetzt durch die krankheitsbedingte Kündigung eintreten kann. Auch Ihr Arbeitgeber ist an einer Kündigung eventuell gar nicht mal so sehr interessiert. Doch selbst wenn Sie ein unverzichtbarer Bestandteil Ihres Unternehmens sind, sind Sie ab einem gewissen Krankheitsgrad nicht mehr tragbar.

Diese Voraussetzungen müssen bei der krankheitsbedingten Kündigung gegeben sein:

  • Sie haben eine negative Prognose von Ihrem Arzt erhalten, was den weiteren Krankheitsverlauf angeht und Ihnen wird attestiert, dass Sie auch in Zukunft krankheitsbedingt ausfallen oder in Ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt sein werden.
  • Die zweite Voraussetzung betrifft die Zumutbarkeit: Wenn eine Kündigung Arbeitnehmer zu sehr belastet, ihm also nicht mehr zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer letztlich auch finanziell weiter zu tragen, ist die zweite Voraussetzung erfüllt. Allerdings muss im Zuge des Eingliederungsmanagements versucht werden, den Arbeitnehmer anderweitig – gegebenenfalls auch mit Einschränkungen – im Betrieb zu beschäftigen.

Gründe für krankheitsbedingte Kündigung:

  • permanente Kurzerkrankungen (mehr als 6 Wochen im Jahr)
  • Langzeiterkrankung (mehr als 1 1/2 Jahre)
  • Beeinträchtigung der normalen Arbeitsleistung um wenigstens 30% durch Krankheit

Gründe für personenbedingte Kündigung:

  • Freiheitsstrafe
  • Führerscheinentzug (z.B. bei Taxi-, Bus- oder LKW-Fahrern)
  • keine Arbeitserlaubnis

Verhaltensbedingte Kündigung

Für Ihre Krankheit sind Sie in den meisten Fällen nicht direkt selbst verantwortlich. Bei einer verhaltendbedingten Kündigung müssen Sie sich den Schuh der eigenen Schuld jedoch in der Regel anziehen. Fachlich gesagt: Die verhaltensbedingte Kündigung liegt in der Sphäre des Arbeitnehmers. Sie sehen sich dem Vorwurf gegenüber, sich nicht an die vertraglich vereinbarten Pflichten gehalten zu haben, zum Beispiel indem Sie andauernd zu spät zur Arbeit erscheinen oder sich nicht an Vorschriften der Arbeitssicherheit halten.

Verhaltensbedingte Kündigung: Arbeitgeber muss zunächst abmahnen

Dabei muss der verhaltensbedingten Kündigung in der Regel zunächst eine Abmahnung vorangehen. Eine fristlose Kündigung ist zwar auch möglich, aber nur in extremen Fällen auch vor dem Arbeitsgericht zu rechtfertigen (zum Beispiel bei Diebstahl oder Untreue, siehe weiter unten). Vielmehr soll die Kündigung dem Arbeitnehmer als drohende Konsequenz vor Augen geführt werden, was durch die Abmahnung/en gegeben ist.

Kündigung ohne Abmahnung möglich

Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Besserung geben. Sofern diese Besserung jedoch nicht abzusehen ist oder der Arbeitnehmer sogar selbst aussagt, sich nicht bessern zu wollen, kann die Abmahnung entbehrlich sein, siehe Gründe für fristlose verhaltensbedingte Kündigung weiter unten.

Es müssen jedoch immer auch die Interessen beider am Arbeitsverhältnis Beteiligter abgewogen werden und sofern das Unternehmen einen Betriebsrat hat, muss dieser in den Fall miteinbezogen werden.

Gründe für verhaltensbedingte Kündigung nach Abmahnung:

  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverweigerung
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Häufige Verspätungen
  • Private Internet- oder Telefonnutzung
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen
  • Nicht genehmigte Nebentätigkeit
  • Tätlichkeiten oder Körperverletzung im Betrieb
  • Mobbing oder Diskriminierung
  • Sexuelle Belästigung, Nötigung
  • Lohnpfändung

Gründe für fristlose verhaltensbedingte Kündigung:

  • Alkoholmissbrauch bei Gefahr für Dritte
  • Diebstahl am Unternehmen
  • Beleidigung des Arbeitgebers
  • Verstoß gegen Verbot privater Internetnutzung
  • Nutzung des Internets, um pornografisches Material herunterzuladen
  • Permanente Arbeitsverweigerung
  • Ausländerfeindlichkeit in besonderer Schwere
  • Korruption
  • Abwerbeversuche bei Arbeitskollegen
  • Krankheit vortäuschen, um andere Tätigkeit auszuüben
  • Konkurrenztätigkeit
  • Ungenehmigter Urlaubsantritt


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