Abmahnung

Eine Abmahnung kann prinzipiell jeden einmal oder auch mehrmals als Ziel haben. Gründe dafür gibt es eine ganze Menge. Vor allem in der Arbeitswelt und auch in der virtuellen Welt wird viel abgemahnt. Doch was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten? Wo drohen die meisten Abmahnungen und wie verfasst man eine Abmahnung richtig? Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber geht diesen sowie weiteren interessanten Fragen rund um die Abmahnung nach und sagt Ihnen, wie Sie sich bei einer Abmahnung richtig verhalten.

Worum geht es bei einer Abmahnung?

Abmahnung
© Axel Bueckert - istockphotos.com

Doch zunächst einmal geht es darum, die Abmahnung richtig zu verstehen. Dazu eine Definition des Begriffs: Eine Abmahnung wird ausgesprochen, wenn eine Pflicht oder ein Recht verletzt wurde und beinhaltet die Aufforderung an den Empfänger, ein bestimmtes Handeln oder Verhalten zu unterlassen. Das kann entweder eine Aufforderung zu einer Zahlung sein, die Forderung, bestimmte Dinge in einem Arbeitsverhältnis zu unterlassen oder auch urheberrechtliche Hintergründe haben.

Inhalt einer Abmahnung

Die Abmahnung kann bei finanziellen Gegenständen einen Streitwert haben. Bei einer Abmahnung im Beruf können Abmahnungen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Rein formal kann der Abmahnende die Abmahnung sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form äußern, damit eine Abmahnung aber wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Abmahnung im Job

Wer zu spät kommt, den bestraft der Chef. Ständige Verspätungen gehören zu den Hauptgründen für Abmahnungen im Berufsleben. Mit einer Abmahnung sagt Ihnen Ihr Vorgesetzter, dass er negatives Verhalten bemerkt, es nicht gutheißt und dass Sie als Arbeitnehmer an sich arbeiten müssen. Denn sonst droht die Kündigung. Dabei ist es keinesfalls so, dass erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden darf – auch eine einzelne Abmahnung kann bei groben Verfehlungen schon ausreichen.

Gründe für Abmahnungen im Job

Solche Verfehlungen müssen aber auch Verfehlungen im vertraglichen Sinne sein. Abmahnen darf grundsätzlich jede kündigungsberechtigte Person im Unternehmen und wenn unter anderem folgende Gründe vorliegen:

  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Rauchen trotz Rauchverbots am Arbeitsplatz
  • Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
  • Mobbing
  • Beleidigung
  • Sexuelle Belästigung
  • Mutwillige Sachbeschädigung
  • Arbeitsverweigerung
  • Straffälligkeit
  • Ständige Verspätungen
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Zu späte Krankmeldung
  • Eigenmächtiger Urlaub
  • Ungenügende Leistung
  • Arbeit für die Konkurrenz
  • Außerbetriebliches Fehlverhalten

Einige dieser Verfehlungen am Arbeitsplatz können auch zur direkten Kündigung führen, wie zum Beispiel die Arbeit für die Konkurrenz, unentschuldigtes Fehlen oder Straffälligkeit. Sollte es zur Kündigung durch den Arbeitgeber kommen, finden Sie hier weitere Informationen und in unserem Portal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht! Vermeiden können Sie Abmahnungen im Job grundsätzlich durch vertragsgetreues und soziales Verhalten. Sollten Sie sich zu Unrecht abgemahnt fühlen, haben Sie das Recht, gegen die Abmahnung Einspruch einzulegen.



Abmahnung im Internet

Die zweite große Quelle für Abmahnungen ist das Internet. Als Internetuser müssen Sie besonders aufpassen, wenn Sie Ihren eigenen Anteil an der Gestaltung des World Wide Web leisten. Das heißt, wenn Sie eine Internetseite betreiben oder auch nur in einem sozialen Netzwerk einen Beitrag verfassen, müssen Sie dabei immer darauf achten, keine Urheberrechte zu verletzen.

Wann werden Urheberrechte verletzt?

Abmahnung im Internet
© the-lightwriter - istockphotos.com

Das tun Sie sicherlich nicht, wenn Sie einen selbst verfassten Text oder ein Selbstportrait von sich veröffentlichen. Sobald Sie aber in Ihren Beiträgen Werke oder geistiges Eigentum anderer nutzen, begeben Sie sich in ein rechtlich kompliziertes Gebiet. Alles, was nicht Ihr eigenes Werk ist, erfordert vor Veröffentlichung im Internet die Erlaubnis des Urhebers:

  • Musik
  • Liedtexte
  • Journalistische Texte
  • Teile von anderen Postings in sozialen Netzwerken
  • Bilder
  • Fotografien von anderen Menschen
  • Filmmitschnitte von Aufführungen, z.B. Konzerte

Solche und weitere Dinge dürfen Sie streng genommen nicht einfach im Internet veröffentlichen. Es ist mindestens eine Quellenangabe nötig, in manchen Fällen ist eine Veröffentlichung auch gänzlich untersagt. Und streng genommen wird das Ganze auf jeden Fall, denn heutzutage gibt es genügend Anwälte, die sich auf Abmahnungen im Internet spezialisiert haben – darunter auch die berüchtigten Abmahnanwälte

Weitere Gründe für Abmahnungen online

Diese so genannten Abmahnanwälte durchforsten das Internet nach eben solchen Urheberrechtsverletzungen und vertreten die Rechte des eigentlichen Urhebers. Hier können schon für bloße Beitragsbilder in einem Blog oder gar in Tweets schnell sehr viele und auch sehr teure Abmahnungen ausgesprochen werden. Doch das sind nicht die einzigen Gründe für Abmahnungen im Internet:

  • Fehlendes Impressum – Vor allem Online Shops trifft immer wieder die Abmahnung in diesem Bereich. Der Kunde muss in Erfahrung bringen können, mit wem er es bei dem entsprechenden Online-Shop zu tun hat und Online-Shops müssen über das Widerrufs- und Rückgaberecht informieren. Das Impressum ist aber auch generell für alle weiteren Internetseiten Pflicht, die mit gewerblichem Hintergrund betrieben werden – was auch Profile in Jobnetzwerken wie Xing und LinkedIn betrifft!
  • Markennennung in der Internetwerbung – Auch dies betrifft wieder die Online-Shops, die nämlich in Suchmaschinenanzeigen keine fremden Marken nennen dürfen.
  • Preisklarheit – Komplette Aufklärung des Kunden über alle Kosten.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen – Die AGB sind für Betreiber von Online-Shops ebenso lästig wie unerlässlich. Sind sie fehlerhaft oder fehlen sie gar vollständig, kann auch hier eine Abmahnung folgen.
  • Verstoß gegen den Datenschutz – Website-Betreiber sind dazu verpflichtet, persönliche Kundendaten vertraulich zu behandeln. Sofern der Kunde dem nicht zugestimmt hat, dürfen seine Daten nicht weiterverwendet oder weitergegeben werden.
  • Links auf andere Seiten – Internetseiten können über Verlinkungen Empfehlungen für ihre Besucher aussprechen. Internetuser können so direkt zu den Zielseiten der Link-Verweise navigieren. Handelt es sich dabei aber um rechtswidrige Seiten, kann auch ein solcher Link abgemahnt werden.

Abmahnung erhalten – was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, nehmen Sie diese zunächst einmal ernst und erfassen Sie, weswegen Sie abgemahnt werden. Beurteilen Sie dann, ob die Abmahnung berechtigt ist. Falls dies nicht der Fall ist oder falls Sie die Berechtigung nicht erfassen können, suchen Sie sofort Ihren Rechtsanwalt auf. Dieser wird Ihnen auch sagen, dass eine Abmahnung Angaben zur abmahnenden Partei enthalten und dass auf die Abmahnung reagiert werden muss sowie dass der Schaden möglichst begrenzt wird. Entsprechende Mittel dazu hat der Rechtsanwalt zum Beispiel in Form eines gewissen Verhandlungsspielraums bei den oft überzogenen Forderungen.

Welcher Anwalt bei Abmahnung?

Suchen Sie den richtigen Fachanwalt auf, für die Abmahnung im Job einen Arbeitsrechtler, für eine Abmahnung im Internet einen Anwalt für Urheberrecht oder Telemediengesetz. Mit dem Fachmann an Ihrer Seite können Sie die beste Reaktion auf eine Abmahnung ausarbeiten – und die ist in manchen Fällen sogar: nichts tun.


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