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Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung

Das Schuldrecht hat zum Hauptgegenstand das Verhältnis zwischen Schuldnern und Gläubigern. Besteht in diesem Verhältnis ein Bedürfnis an Durchsetzung der Forderung des Gläubigers, so besteht die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung, um die Forderungen und damit die rechtmäßigen Ansprüche des Gläubigers sicherzustellen. Dabei darf die Zwangsvollstreckung in der Regel nur durch den Staat betrieben werden – Bürger dürfen sie in den allermeisten Fällen nicht selbst durchführen. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber erklärt das Verfahren, das Ihnen im Zweifel zu Ihrem rechtmäßigen Anspruch verhilft.

Forderung muss rechtens sein

Zwangsvollstreckung
© artisteer - istockphotos.com

Wenn Sie eine Forderung mittels Zwangsvollstreckung durchsetzen wollen, muss gleichzeitig auch die Schuld beim Gläubiger vorliegen. Ist dies gegeben, müssen Sie Ihre Forderung offiziell geltend machen und bei einem Gericht ein vollstreckbares Urteil erwirken. Nur auf dieser Basis kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Es sei denn, der Schuldner kann die Schuld nicht begleichen – dann bleiben Sie als Gläubiger auf den offenen Forderungen sitzen.

Abfolge bis zur Zwangsvollstreckung

Doch bevor es soweit kommt, gehen wir einige Schritte zurück, zur ersten Mahnung. Die ist nämlich in der Regel der erste Schritt auf dem letztendlich doch relativ langen Weg zur Zwangsvollstreckung, nachdem auch wiederholte Mahnungen, Anwaltsschreiben oder die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens keinen Erfolg hatten. Erst, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie versuchen, vor Gericht ein Urteil zu erwirken und somit letztlich durch eine Zwangsvollstreckung Ihre Forderung durchzusetzen.

Was bedeutet die Zwangsvollstreckung für Schuldner?

Ein Schuldner hat also durchaus viele Gelegenheiten, seine Schuld zu begleichen, bis es tatsächlich und mit der Zwangsvollstreckung ernst wird. Ein Schuldner, der es soweit kommen lässt, hat vielleicht noch ganz andere Probleme; sicher ist aber, dass mit einer Zwangsvollstreckung ein weiteres großes Problem dazukommt. Eine Vermögensauskunft wird fällig (auch eidesstattliche Erklärung oder Offenbarungseid genannt) und es erfolgt ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, was sich wiederum immer negativ auf die Bonität und die Fähigkeit zu jeglicher wirtschaftlicher Aktivität für den Schuldner auswirkt (bspw. bei Krediten, Mobilfunkverträgen und Finanzierungen im Elektronikmarkt).

Hilfe durch Inkasso-Unternehmen

Um nach den ersten Mahnungen Hilfe bei der Durchsetzung der eigenen Forderungen zu erhalten, können Sie verschiedene Dienstleister zum Forderungsmanagement heranziehen. Eine dieser Möglichkeiten sind Inkassounternehmen. Entgegen ihres schlechten Rufes leiten seriöse Anbieter lediglich die erforderlichen Mahnverfahren ein und sichern so die Forderungen im weiteren Verlauf ab. Denn nur wenn Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt wurden, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gegeben.

Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Er ist vielleicht noch berüchtigter als Inkassounternehmen: der Gerichtsvollzieher. Und er ist im Gegensatz zu den privaten Inkasso-Firmen ein gänzlich staatliches Organ, um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Er ist direkt einem Amtsgericht zugeteilt und mit einem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung schreiten. Der Gerichtsvollzieher besucht die Schuldner in der Folge direkt und der Schuldner hat in diesem Fall letztmalig die Möglichkeit, die offenen Zahlungen an den Gerichtsvollzieher zu entrichten.

Der berühmte Kuckuck

Schon fast populär sind Gerichtsvollzieher durch einschlägige TV-Sendungen geworden, wo man sie direkt bei der Zwangsvollstreckung beobachten kann. Diese Darstellungen sind gleichwohl realistisch, genau so kann die Zwangsvollstreckung vorgenommen werden. Und in Anspruch genommen wird sie zum Beispiel von Versorgungsunternehmen, deren säumige Kunden ihrer Vertragsschuld nicht nachkommen, sprich die Stromkosten nicht bezahlen. Der Gerichtsvollzieher kann – sofern die Zwangsvollstreckung nicht durch Barzahlung abgewendet werden kann – Gegenstände aus dem Besitz der Schuldners pfänden, indem er sie mit dem berüchtigten Kuckuck, einer Pfandmarke, versieht. Entsprechende Gegenstände werden in der Folge zwangsversteigert. Der Erlös geht dem Gläubiger zu.

Gehaltspfändung zwecks Zwangsvollstreckung

Alternativ zu diesem sehr intimen Weg der Zwangsvollstreckung kann ein Gläubiger auch das Gehalt des Schuldners pfänden lassen. Die Lohnpfändung ist im Zivilrecht geregelt und besagt, dass der Arbeitgeber eines Schuldners zum Drittschuldner werden kann. Allerdings gibt es eine Schuldnerschutzvorschrift, nach der nur ein gewisser Teil des Gehalts gepfändet werden darf. Die Pfändungsgrenze orientiert sich laut Zivilrecht an den Unterhaltspflichten des Schuldners.



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