Verkehrsrecht

Schon gewusst: Wenn Sie Ihren Aufenthaltsort in bestimmten Bereichen wechseln, unterliegen Sie damit automatisch dem Verkehrsrecht. Das heißt, wenn Sie mit dem Fahrrad zum Supermarkt fahren, mit der Bahn zum Arbeitsplatz oder mit dem Auto Ihr Kind zur Schule bringen, sind dies alles Verkehrsrecht relevante Bewegungen. Mit dazu gehören aber natürlich auch sämtliche gewerbliche Fahrten sowohl auf dem Wasser und in der Luft. Auch Parken, Verkehrsdelikte oder Unfälle sind Teile des Verkehrsrechts. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber nimmt Teile dieses äußerst umfangreichen Rechtsgebietes in Augenschein. 

Verkehrsrecht: Definition

Verkehrsrecht
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Im Verkehrswesen nimmt das Verkehrsrecht die Rolle des Reglements aller rechtlichen Aspekte im Verkehr von Personen oder Gütern ein. In das Verkehrsrecht spielen Aspekte aus verschiedenen anderen Rechtsbereichen mit hinein, wie zum Beispiel Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht oder Bußgeldrecht. Grundsätzlich gilt es immer dann, wenn Verkehrsteilnehmer auf irgendeine Weise miteinander auf Verkehrswegen interagieren.  

Bedeutung für Verkehrsteilnehmer

Somit ist das Verkehrsrecht für Sie als Verkehrsteilnehmer also auch in nahezu jeder alltäglichen Situation relevant, die mit dem Verkehr auf der Straße, auf dem Wasser und auch in der Luft (siehe unseren Beitrag zum Fluggastrecht) zu tun hat. Zu Fuß, mit dem Fahrrad, auf Reisen, bei Abholungen, Erledigungen oder Fracht, beim Taxi-Fahrten – generell alle Ortswechsel von Personen oder Objekten im öffentlichen Verkehr sind bedeutsam im Sinne des Verkehrsrechts. 

Teilgebiete und Funktionen

Was aber, wenn etwas bei all diesen Ortswechseln misslingt? Jeden Tag passieren unzählige Unfälle auf deutschen Straßen. Dabei kommen meistens Sachen, manchmal leider auch Personen zu Schaden. ‚Wer aber haftet für diese Schäden?‘, eine der Hauptfragen im Verkehrsrecht. Der Begriff Verkehrsrecht ist jedoch nicht die generelle Antwort auf diese Fragen, sondern teilt sich in mehrere Unterdisziplinen, die sich auf die Belange einzelner Aspekte im Verkehrsrecht beziehen: 

  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht – Richtet sich vor allem nach im Verkehr begangenen Regelverstößen und regelt besonders die Erteilung von Fahrverboten, Bußgeldern, Bußgeldbescheiden oder auch die Eintragungen ins Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“).
  • Verkehrsstrafrecht – Schwerere Straftaten und Delikte im öffentlichen Verkehr, bzw. auf öffentlichem Verkehrsgrund, gelten als Straftaten oder je nach Schwere des Delikts gar als Verbrechen. Rechtsmittel sind hier unter anderem Entzug der Fahrerlaubnis (u.U. auch nach Verkehrsverwaltungsrecht), Medizinisch-Psychologische Untersuchung, Führerscheinentzug oder auch Einzug des Tatmittels.
  • Versicherungsrecht – In Deutschland gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer Pflicht zur Verkehrshaftpflichtversicherung. Zur Sicherheit gegen Schäden, die in diesem Bereich oftmals im Millionenbereich liegen, sieht das Versicherungsrecht für das Verkehrsrecht eine verpflichtende Haftpflichtversicherung vor. Weiterführenden Versicherungsschutz für Kfz, Insassen und vor Ausgleichsforderungen können Sie durch zusätzliche Kaskoversicherungen erlangen.
  • Verkehrszivilrecht – In Folge solcher Schäden oder Unfälle entstehen nämlich in der Regel Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, die im Haftungsrecht berücksichtigt werden. Einen zweiten Teil des Verkehrszivilrechts zielt auf Kauf- oder Leasingverträge für Kraftfahrzeuge und deren Gewährleistungen ab.

Mittel zur Reglementierung des Verkehrs

Zur Reglementierung und Ordnung des Verkehrsrechts werden verschiedene Elemente eingesetzt, die je nach Fall greifen:

  • Straßenverkehrsgesetz
  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • Fahrzeugerlaubnisverordnung

Wann brauche ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Das Straßenverkehrsgesetz stellt also sämtliche rechtlichen Werkzeuge rund um den Straßenverkehr in Deutschland zur Verfügung, wie Vorschriften, Strafen, Haftpflicht, Fahreignung oder Fahrerlaubnis. Diese wiederum fußen auf unterschiedlichen Unterbereichen des Verkehrsrechts, dessen Unterkategorien oder auch Nebendisziplinen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss also inhaltlich breit und interdisziplinär aufgestellt sein, um Sie in der ganzen Breite der juristischen „Vielspurigkeit“ des Verkehrsrechts vertreten zu können.



Wann darf sich ein Anwalt Fachanwalt nennen?

Manchmal kann es sehr ratsam sein, in besonders weitgefächerten Rechtsgebieten einen entsprechenden Fachanwalt zu engagieren. Das Besondere an Fachanwälten ist ihre gleichermaßen umfassende wie tief gehende Ausbildung. Damit sie den Titel tragen dürfen, müssen Fachanwälte besondere Kenntnisse nachweisen und diese auch in regelmäßigen Fortbildungen stets ausbauen.


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