Sozialrecht

Was, wenn Sie einmal arbeitslos werden, sie pflegebedürftig sind oder einen Arbeitsunfall haben? In solchen und weiteren Fällen können Sie sich in Deutschland wie nicht in vielen anderen Ländern auf besondere Unterstützung verlassen. Das ist so, weil in Deutschland das Sozialstaatsprinzip gilt, ein Prinzip, das den Gesetzgeber zu sozialer Handlung und auch Gesetzgebung verpflichtet. Was das für Sie als Bürger der Bundesrepublik bedeutet und in welchen Fällen ein Fachanwalt für Sozialrecht Ihnen helfen kann, das sagt Ihnen unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber.

Das Sozialstaatprinzip

Sozialrecht
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Deutschland ist ein Sozialstaat, ein Satz den Sie so bestimmt schon einmal gelesen oder gehört haben. Unsere sozialen Gesetze hierzulande sichern die Menschen vor vielen unglücklichen Begebenheiten des Alltags und auch deren Folgen. Gleichzeitig kann ein Sozialstaatsprinzip wie unseres auch dazu führen, dass es sich manche Menschen darauf nur allzu gern bequem machen. Die Kritik an so mancher gesetzliche Ausführung des Sozialstaatsprinzips ist daher nicht leise. Dennoch geht es im Wesentlichen um die soziale Sicherheit in Deutschland. 

Soziale Sicherheit

Damit ist die Sicherheit vor verschiedenen, unglücklichen Ereignisse gemeint, die auch unter dem Begriff soziales Risiko zusammengefasst werden können. Das Sozialstaatsprinzip und somit letztlich auch das Sozialrecht zielen auf den Schutz ab, den die Bürger eines Sozialstaates brauchen, wenn eines der folgenden sozialen Risiken tatsächlich eintritt:

  • Alter
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeits- oder Berufskrankheit
  • Berufsunfähigkeit
  • Familienlasten
  • Krankheit (dabei medizinische Betreuung und/oder finanzielle Entschädigung)
  • Mutterschaft
  • Tod

Lebensstandard

Wenn diese sozialen Risiken durch einen Sozialstaat dahingehend abgesichert sind, dass auch bei Eintreten eines der oben genannten Fälle der Betroffene und gegebenenfalls auch seine Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind, spricht man von sozialer Sicherheit. Wichtig ist auch, dass die Betroffenen auch dann in der Lage sind, ihren Lebensstandard zu erhalten, wenn sie zum Beispiel nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten oder – im Falle des Todes des Hauptverdieners – das die Hinterbliebenen abgesichert sind.

Das Sozialrecht

Das Sozialrecht liefert die gesetzliche Grundlagen für die soziale Sicherheit. Es verpflichtet den Staat dadurch, für seine Bürger gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die gegen die sozialen Risiken Sicherheiten schaffen. Den formellen Rahmen dazu liefert das Sozialgesetzbuch (SGB). Es gibt aber auch diverse Rechtsmaterien, die auch aus anderen Rechtsbereichen stammen, wie zum Beispiel der Mieterschutz aus dem Mietrecht oder der Kündigungsschutz aus dem Arbeitsrecht.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Kündigung durch den Arbeitgeber haben wir übrigens hier für Sie zusammengetragen.

Schützen, fördern, Voraussetzungen schaffen

Somit liefert das Sozialrecht für die wichtigsten Bereiche des Lebens Schutz für die Bundesbürger. Gleichzeitig schützt es auch vor totalem sozialem oder finanziellem Abstieg – also Armut zum Beispiel – und will ein menschliches Dasein sichern. Dazu sollen junge Menschen und Familien besonders gefördert und kranke oder alte Menschen unterstützt werden. Für alle diese Ziele will das Sozialrecht, dass entsprechende soziale Einrichtungen und Dienste in ausreichender Menge und Abdeckung zur Verfügung stehen. 

Versicherungen im Sozialrecht

Dazu kommen auch eine ganze Reihe von gesetzlichen Sozialversicherungen, die parallel zur Hilfe durch de Staat gegen soziale Risiken absichern. Dazu zählen:

  • Gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Landwirtschaftliche Sozialversicherung
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau
  • Künstlersozialversicherung

Ihr Fachanwalt für Sozialrecht

Die Sozialversicherungen sind ganz grob und neben der Sozialversorgung sowie der Sozialhilfe die Hauptthemengebiete im Sozialgesetz, mit denen sich auch Fachanwälte für Sozialrecht regelmäßig beschäftigen. Dabei geht es im Wesentlichen um Vorsorge, Entschädigungen, Förderungen oder Hilfen, wie zum Beispiel Hartz IV. Doch nicht nur mit Sozialämtern kann es rechtliche Auseinandersetzungen geben. Ist das Sozialrecht scheinbar einmal nicht ganz so sozial, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht Ihnen zu Ihrem guten Recht verhelfen.



Anwalt finden als Sozialhilfeempfänger

Perfekt verdeutlicht wird das Sozialrecht, bzw. das Sozialstaatsprinzip am Beispiel der Anwaltsuche als Sozialhilfeempfänger. Anwalt zu teuer bei Sozialhilfe? Nicht unbedingt: Beim Amtsgericht können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen, über den der Anwalt dann abrechnet. Für Sie bleibt lediglich eine geringe Gebühr. Danach nutzen Sie die Anwaltsuche in unserem 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber. 


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