Medizinrecht

Dass Gesundheit ein gesundes Rechtswesen braucht, versteht sich in Deutschland natürlich von selbst und deswegen gibt es hierzulande das Medizinrecht. Gesundheit in allen Facetten will gesichert, geregelt und gewährleistet sein. Daher macht das Medizinrecht Vorgaben über alle Bereiche des Verhältnisses zwischen Arzt und Patient, aber auch in weiteren zentralen Feldern, die nicht nur die Ärzte, sondern auch die Patienten betreffen. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber gibt einen Einblick in das gesunde deutsche Medizinrecht.

Medizinrecht: Definition

Medezinrecht
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Das Medizinrecht ist ein Rechtsgebiet im deutschen Öffentlichen Recht. Es betrifft die Öffentlichkeit und insbesondere Ärzte und Patienten. Ihr Verhältnis miteinander wird im Medizinrecht geregelt, aber auch das Verhältnis von Ärzten untereinander ist Teil der Rechtsprechung im Medizinrecht. Zudem trifft das Medizinrecht Regelungen zur Ausübung des Arztberufes (siehe Arzthaftungsrecht) und andererseits auch zur patientenseitigen Meldepflicht von Patienten.

Arzthonorare

Gehen wir tiefer ins Detail, finden wir im Medizinrecht auch die Honorarregelungen für Ärzte. Diese sind für gesetzlich Krankenversicherte normalerweise weitestgehend unbekannt, weil die meisten Patienten nie eine Arztrechnung zu Gesicht bekommen. Das heißt gleichwohl nicht, dass das Medizinrecht nicht klare Aussagen darüber trifft, was Ärzte verdienen. Festgelegt wird das in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Medizinrecht und Ärzte

Natürlich sind Ärzte generell ein besonders wichtiges Themengebiet im Medizinrecht, schließlich sind sie ja diejenigen, die die große Verantwortung tragen, Menschen zu behandeln. So sagt das Medizinrecht neben den Honoraren auch alles rund um ärztliche Berufsordnungen, also Approbation und Kassenzulassung von Ärzten aus und trifft Regelungen zum Verhältnis der Ärzte untereinander.

Werbung bei Ärzten und Praxisübergaben

So gibt es im Medizinrecht durchaus Regelungen zur Kollegialität und zum Rechtsverhältnis zwischen Ärzten und den kassenärztlichen Vereinigungen. Das ärztliche Gesellschaftsrecht ist hier ein zentraler Punkt. Es regelt das Arztwerberecht sowie die Möglichkeiten beim Verkauf von Arztpraxen oder auch bei der bloßen Übergabe einer Praxis.

Vom Arzt falsch behandelt – was tun?

Ein besonders populäres Thema im Medizinrecht, genauer gesagt im untergeordneten Arzthaftungsgesetz, betrifft leider viel zu oft Patienten in Deutschland: Der Arzt macht einen Fehler. Daraufhin verläuft die Behandlung nicht wie gewünscht oder führt zu Folgeerkrankungen oder gar zum Tod! Leider sind solche Szenarien nicht ausgeschlossen, aber Ärzte sind natürlich auch nur Menschen. Inwiefern dieses Argument wirken kann, prüft ein Fachanwalt für Medizinrecht.



Was macht ein Fachanwalt für Medizinrecht?

Den Titel Fachanwalt für Medizinrecht gibt es in Deutschland seit nunmehr 2004. Ein Fachanwalt hat eine besondere Ausbildung genossen und hat spezielle Qualifikation, die er auch regelmäßig nachweisen und erneuern muss. Ein solcher Experte für Medizinrecht vertritt Sie im oben beschriebenen Fall, also wenn der Arzt Fehler macht. Ihr Anwalt analysiert den Fall und prüft gemäß Statuen des Arzthaftungsgesetzes, ob der Arzt Schuld hat und inwiefern seine Schuld Ihre Genesung verhindert. Denn der Arzt hat nach Arzthaftungsgesetz nicht die Verpflichtung, ein bestimmtes Behandlungsziel zu erreichen

Arzthaftungsgesetz – Werden Sie gut behandelt?

Es geht vielmehr darum, dass der Arzt alles in seinen Kompetenzen tun muss, um Ihre Genesung herbeizuführen, Ihren Zustand zumindest gleich zu halten, aber sich nicht verschlechtern zu lassen – sofern das in seiner Macht steht. Daneben ergeben sich für Ärzte zahlreiche Pflichten in der Dokumentation der Behandlung sowie auch umfangreiche Informationspflichten, denen er im Laufe einer Behandlung nachkommen muss. So muss er zum Beispiel bei einer Chemotherapie dem Patienten klarmachen, wie nötig die Behandlung ist, welche Neben- und Nachwirkungen sie hat und wie hoch die Erfolgschancen sind. So hat der Patient immer die Möglichkeit, der Behandlung zu widersprechen.


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