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Vertragsrecht

Vertragsrecht

Wussten Sie, dass Sie oftmals Verträge abschließen, ohne es zu wissen? Das ist zum Beispiel so, wenn Sie in einem Online-Auktionshaus ein Gebot abgeben. Was Sie sonst noch über das Vertragsrecht wissen müssen und welche Statuten das Vertragsrecht für Sie als Unternehmer oder Privatperson bereithält, sagt Ihnen unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber.

Wie ein Vertrag zustande kommt

Vertrag
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Doch wann genau haben Sie eigentlich einen Vertrag abgeschlossen? Als Anbieter wissen Sie es sicherlich eher denn als Konsument, Kunde oder Verbraucher. Aber grundsätzlich besteht das Zustandekommen eines Vertrages – ganz gleich, ob Kaufvertrag, Mietvertrag oder Werkvertrag – aus Angebot und Annahme des Angebots. Doch nicht jeder Vertragsabschluss muss rechtens sein. Wann beispielsweise ein Mietvertrag ungültig ist, lesen Sie hier.

Willenserklärungen

Basis dieses Zustandekommens sind zwei Willenserklärungen. Die eine Seite erklärt sich willens, ein Angebot zu machen, die andere Seite erklärt sich willens, das Angebot unter den im Vertrag beschriebenen Bedingungen anzunehmen. Wird das Vertragsangebot anstandslos angenommen – also wird z.B. der Vertrag unterschrieben – gilt der Vertrag als zustande gekommen. Aber ein Vertrag muss nicht zwingend in schriftlicher Form vorliegen und er muss auch nicht zwingend unterschrieben werden, um vor dem Vertragsrecht Gültigkeit zu haben, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Alltägliche Beispiele für Vertragsangebot und Vertragsannahme

  • Schriftlichen Vertrag vorlegen – Vertrag unterschreiben
  • Katalogbestellung – Auftrag bestätigt & Lieferung
  • Einsteigen ins Taxi und Zielwunsch äußern – Einschalten des Taxameters und Fahrt aufnehmen
  • Straßenbahn / Bus kommt – Einsteigen und losfahren
  • Regalware nehmen, Geld übergeben – Geld kassieren
  • „Möchten Sie diese Rose kaufen?“ – Zustimmen („Ja“ oder Kopfnicken)
  • Kostenvoranschlag – Auftragserteilung
  • Handzeichen bei Auktion – Auktionator erteilt Zuschlag
  • Online-Auktion – Angebotsabgabe

Gesetzesregelungen für das Zustandekommen von Verträgen

Online Auktion
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Sie sehen also, Verträge sind schnell abgeschlossen, schon mit einem Mausklick oder Kopfnicken. Die meisten von uns schließen täglich irgendwelche rechtskräftigen Verträge ab, ohne sich darüber bewusst zu sein. Und wer zum Beispiel schwarzfährt, begeht Vertragsbruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Neben den aufgezählten, einfach nachvollziehbaren Beispielen aus dem Alltag, macht das BGB ganz konkrete Vorgaben und trifft Aussagen über das Zustandekommen von Verträgen:

  • So ist nach §145 BGB ein Vertragsangebot verbindlich, wenn der Vertragsantrag gestellt wurde, es sei denn, der Anträger ist von der Gebundenheit befreit.
  • §146: Ein Vertragsangebot gilt als erloschen, wenn das Angebot abgelehnt oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist angenommen wurde.
  • §147: Absatz 1: Ein persönlich gemachter Vertragsantrag kann nur sofort angenommen werden – auch am Telefon. 
  • §147: Absatz 2: Annahme des Antrags an einen Anwesenden hat innerhalb eines gewissen Zeitrahmens zu erfolgen.
  • §148: So sagt dieser Paragraph sinngemäß, dass ein Angebot mit vorgegebenem Zeitrahmen mit dessen Ablauf auch wieder erlischt.
  • §150: Verspätete oder sonst abgeänderte Annahmen von Verträgen sind ungültig

Wann sind Verträge ungültig?

Paragraph 150 des BGB trifft Aussagen darüber, wann eine Vertragsannahme nicht gültig ist. Auch hierzu kann Ihnen unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber konkrete Beispiele aus dem Alltag nennen:

  • Vertragsangebot für X – Annahme durch Y
  • Preisangebot für 50 Betten – Bestellung von 30 Betten
  • Auftrag erteilt für die Erstellung einer Internetseite innerhalb von 6 Wochen – Erstellung nach 10 Wochen
  • Angebot für die Reinigung von 5 Wohnungen – Auftrag über die Reinigung von 10 Wohnungen
  • Bestellung von Ware X – Bestätigung unter Vorbehalt der generellen Verfügbarkeit von Ware X

Exakte Übereinstimmung vonnöten

Das heißt, dass das Vertragsrecht immer auf die exakte Übereinstimmung von Vertragsangebot und Vertragsannahme setzt. Ist dies – wie in den oben aufgeführten Beispielen – nicht der Fall, kommt kein Vertrag zustande, wenn auch ggf. nur bis auf Weiteres. Trotzdem muss in Fällen ungültiger Vertragsannahme ein neuer Vertrag entstehen, dem der Urheber des eigentlichen Vertrags erst zustimmen muss.

Warum muss ein neues Vertragsangebot entstehen?

Zugestimmt hat gleichwohl der Empfänger des Angebotes, wenn auch einem anderen Gegenstand. Das heißt, auch wenn ein Vertragsangebot in ungültiger Weise angenommen wurde, wurde es dennoch angenommen – und das stellt somit eine Willenserklärung dar, die zum Abschluss eines Vertrages führt – nur eben mit anderem vertraglichem Inhalt.

Rückzug vom Vertragsangebot

War der Inhalt fehlerhaft und fällt dies dem Anbieter auf, hat er die Möglichkeit zum Widerruf. Ja, nicht nur die andere Vertragspartei kann Widerruf einlegen, auch der Anbieter eines Vertrages kann dies tun, sofern er vorher oder maximal gleichzeitig den Widerruf zustellt. Sollte also zum Beispiel ein Vertrag per Post unterwegs sein, kann dieser kurzfristig mittels eines schnelleren Kommunikationsmediums, also etwa per Telefon oder Email, widerrufen werden.



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