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Was passiert mit dem Haus bei Scheidung?

Was passiert mit dem Haus bei Scheidung?

Bei Scheidung Haus verkaufen? Das muss nicht unbedingt sein, das kann auch unter Umständen gar nicht sein, denn es gibt zahlreiche Aspekte, die es beim Hausverkauf und gerade beim Hausverkauf bei Scheidung zu beachten gibt. Es gibt sehr viele Scheidungen in Deutschland und bei vielen geht es auch ums ehemalige gemeinsame Haus. Unser 11880.com-Rechtsanwalt-Ratgeber sagt Ihnen, ob sich der Hausverkauf bei Scheidung lohnt und welche Feinheiten hier zu beachten sind.

Grundsätzliche Fragen

Haus bei Scheidung
© BernardaSv - istockphotos.com

Und schon ganz am Anfang werden Sie mit diversen Grundsatzfragen konfrontiert, die Sie für Ihre Scheidung und Ihr Haus erst einmal beantworten müssen:

  • Besteht noch ein gemeinsamer Hauskredit?
  • Wird ein Partner ausgezahlt?
  • Besser nach der Scheidung Haus an Dritten verkaufen?

Immobilienrecht und Familienrecht

Die Beantwortung dieser Fragen obliegt teilweise auch anderen Rechtsbereichen und nicht nur ausschließlich dem Immobilienrecht. Scheidung und Haus sind eben interdisziplinäre Kombinationen, bei denen es um mehr geht als „nur“ den Hausverkauf oder „nur“ die Scheidung.

Unser Tipp: Schalten Sie daher im Rechtsfall eine Anwaltskanzlei ein, die beide Themen kombiniert, um die zentralen Fragen rund um Scheidung und Haus fachgerecht beantworten zu können.



Bei Scheidung Haus verkaufen an Dritte

Dann wird Ihnen Ihre Fachanwaltschaft eventuell dazu raten, Ihr Haus bei Scheidung an eine dritte Partei zu verkaufen. Damit können Sie sich an Einnahmen erfreuen, sparen sich aber tendenziell viel Ärger, den Sie bei alternativen Lösungen haben könnten. Der Erlös aus dem Hausverkauf geht in diesem Fall auf beide Ehepartner über, sofern die verkaufte Immobilie in gemeinsamem Besitz war und beide Parteien damit einverstanden sind.

Ablösung von Immobilienkrediten

Scheidung ausrechnen
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Der Hausverkauf bei Scheidung kann auch schon frühzeitig unternommen werden, also bevor die Scheidung rechtlich auch in Kraft getreten ist. Außerdem dient der Hausverkauf bei Scheidung der Möglichkeit, bestehende Verbindlichkeiten – also etwa Hauskredite – sofort abzulösen. Das wiederum hat auch vereinfachende Wirkung für den Familienanwalt, der dann bei der Lösung der Lebensgemeinschaft einen Aspekt weniger zu bereinigen hat.

Übertrag an einen Ehegatten

Die ehemals gemeinsamen Schulden können also durch den Hausverkauf nach der Scheidung gemeinsam abgetragen werden. Doch viele Immobilienanwälte kennen auch den Fall, dass ein Ehegatte emotional zu sehr am ehemaligen Familienhaus hängt. In diesem Fall wird erst einmal nichts gemeinsam getilgt, das Haus kann dann nach der Scheidung auf den verbleibenden Ehegatten übertragen werden.

Wie viel wird übertragen? Fiktiver Verkaufswert

Hier sieht das Immobilienrecht vor, für ein übertragenes Gebäude einen fiktiven Verkaufswert zu Grunde zu legen. Damit aber alle an der Übertragung Beteiligten wissen, welcher Wert hier von Ehegatte A zu Ehegatte B übertragen wird, muss ein Gutachten über den Wert des Hauses erstellt werden. Die Arbeit, die man während des Bewohnens in die Immobilie gesteckt hat und auch der ideelle und emotionale Wert spielen keine Rolle, weswegen der Immobilen-Anwalt hier oft auf völlig konträre Wertschätzungen für eine Immobilie trifft.

Entschädigungszahlung für Verzicht

Erklärt sich ein Ehegatte bereit, nach der Scheidung das Haus an den oder die Ex-Partner/-in zu übertragen, geht damit für den Immobilien-Anwalt eine ganze Menge bürokratischer Arbeit einher. Zunächst einmal fällt für den verzichtenden Teil der ehemaligen Eheleute eine Entschädigungszahlung an. Er oder sie sollte aus dem Grundbuch gestrichen und von eventuell noch für das Haus bestehenden Krediten befreit werden. Im Prinzip werden bei Abtretung des Hauses nach Scheidung alle finanziellen Verpflichtungen vom Verzichtenden abgezogen, bis hin zu den Stromkosten.

Tipp: Eventuell weiter geleistete Zahlungen können gegebenenfalls auf den Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Vertrag zum Übertrag

Geht zur Scheidung das Haus auf einen der Ehegatten über, sollten Sie dringend einen Anwalt für Immobilienrecht konsultieren. Es ist wichtig, hier alle Details rund um den Übertrag des Hauses abzudecken. Dazu gehört neben der Befreiung des verzichtenden Ehegatten von allen finanziellen und formellen Verpflichtungen auch die Sicherstellung der finanziellen Übernahme aller Verpflichtungen durch den Ehepartner, der das Haus übernimmt. Ist er dazu nämlich nicht in der Lage, kann er nicht einfach vom ehemaligen Partner Unterhalt verlangen, sondern muss die finanziellen Belastungen selbst tragen.

Gemeinsam wohnen und Weisungsbefugnis

Ganz selten entscheiden sich scheidende Ehepartner auch zum gemeinsamen Wohnrecht. Sie teilen sich die betroffene Immobilie. Ein Nachweis über eine tatsächliche Trennung, Stichwort Trennungsjahr oder getrennter Haushalt, ist somit aber sehr schwierig – und auch für die meisten ehemaligen Paare ist generell schon die Vorstellung des gemeinsamen Wohnrechts schwierig.
Ansonsten besteht für den Alleineigentümer Weisungsbefugnis. Der ehemalige, verzichtende Partner darf also nach einer gewissen Karenzzeit des Hauses verwiesen werden. Alternative ist ein gewisses Wohnrecht nach der Scheidung. Hier kann der Alleineigentümer dann Miete verlangen, es können aber auch gemeinsame Kosten veranlagt werden.


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