SCHMIDT PATENT
Patentrecht Patentanwalt & Patentrecht in Dresden

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Über uns
Ihre Patentanwaltskanzlei
Wir begleiten Sie dabei, Ihr geistiges Eigentum zu sichern. Wir beraten und vertreten Sie bei Ihren Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs.
Mit unserer umfassenden technischen und rechtlichen Expertise unterstützen wir Sie von der ersten Skizze bis zur erfolgreichen Anmeldung und verteidigen Ihre Rechte mit Nachdruck.
Insbesondere für Start-Ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen sind wir verlässlicher Ansprechpartner im Gewerblichen Rechtsschutz.
IP-Beratung
Intellectual Property, kurz IP, zu deutsch geistiges Eigentum, umfasst gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Damit lassen sich Ihre Innovationen wirksam schützen. Je nach Stoßrichtung Ihrer Produktidee kommen unterschiedliche Schutzrechte in Frage, häufig auch in Kombination.
Welche Schutzrechte das genau sind und warum, arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen heraus. Nicht jede technische Erfindung braucht ein Europäisches Patent und nicht jedes Logo eine international registrierte Marke (IR-Marke). Wir prüfen, wie Ihre innovativen Ideen bestmöglich und kosteneffektiv geschützt werden können.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine IP-Strategie für Ihr Unternehmen, die Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Dabei denken wir aus Ihrer Perspektive: kein unnötiger Fachjargon sondern verständliche Erklärungen und praxisnah.
Patente und Gebrauchsmuster
Patente und Gebrauchsmuster sind Schutzrechte, mit denen Erfindungen auf allen Gebieten der Technik wirksam abgesichert werden können. Beide Schutzrechtsarten verleihen ihrer Inhaberin oder ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, die geschützte Erfindung zu nutzen und Dritten deren Nutzung zu untersagen.
Patente sind geprüfte Schutzrechte mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Das Prüfungsverfahren ist in der Regel umfangreich und kann sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Gebrauchsmuster werden nur formal geprüft und können in deutlich kürzerer Zeit erlangt werden. Die maximale Schutzdauer beträgt jedoch nur 10 Jahre. Um bereits vor Erteilung eines Patents gezielt gegen Wettbewerber vorgehen zu können, eignet sich die Abzweigung eines Gebrauchsmusters aus der Patentanmeldung.
Für die Erlangung eines wertvollen Patents oder Gebrauchsmusters ist ein tiefes Verständnis der zugrunde liegenden Technik entscheidend. Dabei behalten wir im Auge, dass Ihre Schutzrechte rechtsbeständig und in streitigen Verfahren durchsetzbar sind.
Marken
Eine starke Marke ist mehr als nur ein Name oder Logo. Sie ist ein wichtiger Baustein für Ihren unternehmerischen Erfolg. Marken erfüllen dabei gleich mehrere Funktionen. Sie kennzeichnen die Herkunft Ihrer Produkte, schaffen Unterscheidbarkeit gegenüber Wettbewerbern, garantieren Qualität und wirken außerdem als starkes Werbemittel.
Der Schutz von Marken entsteht in der Regel durch Registrierung, kann aber auch durch Benutzung oder durch sogenannte notorische, also gesteigerte allgemeine Bekanntheit erlangt werden.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strategien zum Aufbau und Schutz eines wertvollen Markenportfolios, überwachen Ihre Rechte und setzen diese konsequent durch. Im Zentrum unserer Beratung stehen Ihre individuellen Bedürfnisse – national, auf EU-Ebene und international.
Designs
Als Design geschützt werden, kann die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform Ihres Produktes oder eines Teils davon. Designschutz gibt es für ein breites Spektrum: von alltäglichen Gegenständen über technische Geräte bis hin zu Benutzeroberflächen von Computerprogrammen.
Ein eingetragenes Design ist ein kostengünstiges Schutzrecht, das in der Regel schnell eingetragen wird. Designs sind oft unterschätzte Schutzrechte und haben entscheidende Vorteile gegenüber Patenten. Einerseits steht der Schutzfähigkeit eines Designs - anders als bei Patenten - eine eigene Vorveröffentlichung innerhalb der letzten zwölf Monate nicht entgegen. So besteht auch nach einer Produktpräsentation noch die Möglichkeit, ein rechtssicheres Schutzrecht zu erlangen.
Andererseits sind Designs einfach praktisch durchsetzbar: Behörden können Designverletzungen bereits durch einen einfachen visuellen Vergleich feststellen und so mittels Grenzbeschlagnahme wirksam gegen Nachahmungen vorgehen. Im Gegensatz zu Patenten ist hierfür keine aufwendige technisch-juristische Prüfung erforderlich.
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Eintragsdaten vom 08.09.2025.